WEG-Verwaltung

 

Als Wohnungseigentümer und als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft haben sie besondere Ansprüche, was die Verwaltung Ihres Immobilienbesitzes angeht – und das mit Recht! Sie wollen nicht nur informiert sein – optimale Betreuung hat für sie Priorität!

 

Die Geiger Immobilien setzt die Vorstellungen der Wohnungseigentümer wunschgemäß um. Selbstverständlich haben sie als Eigentümer die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen mit einzubringen. Wir setzen die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft in die Tat um. Punktgenaue, transparente und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Abrechnungen  zeichnen unseren Service genauso aus, wie unser Wunsch, den Werterhalt Ihrer Immobilie zu sichern und darüber hinaus zu optimieren. Dazu gehören regelmäßige Begehungen, die Festsetzung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen und eine jederzeit übersichtliche und einsehbare Protokollführung.

 

WEG-Verwaltung, das ist für uns nicht einfach Bürokratie 08/15, sondern die Betreuung Ihrer Immobilie im Interesse des Eigentümers. Wir betreuen Ihren Immobilienbesitz als wäre es unser Eigener – darauf können sie sich verlassen!

Unser Leistungsspektrum in der WEG-Verwaltung

 

 

Grundsätzliches

  • Die Aufgaben und Befugnisse der Verwaltung ergeben sich aus den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), insbesondere aus § 27 WEG, und dem Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
  • den Vorgaben der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • den Vereinbarungen und gültigen Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • dem Verwaltervertrag

 

 

Durchführung der Eigentümerversammlung

  • Die Verwaltung führt die jährliche (ordentliche) Eigentümerversammlung durch. Hierzu gehören:
  • Formulierung und Versand der Einladung nebst Tagesordnung
  • Organisation der Eigentümerversammlung; Erstellen der Anwesenheitsliste,
  • Einlasskontrolle, Überprüfung der Vollmachten und der Beschlussfähigkeit; Übernahme des Versammlungsvorsitzes, soweit die Eigentümergemeinschaft nichts anderes beschließt
  • Führung der Beschlusssammlung
  • Erstellung der Niederschrift der Eigentümerversammlung
  • Einholung der Unterschriften der Mitunterzeichner und Versand an alle Eigentümer

 

 

Kaufmännische Betreuung

  • Die Verwaltung führt den Zahlungsverkehr der Eigentümergemeinschaft. Hierzu gehört:
  • Einrichtung und Führung der Bankkonten im Namen der Eigentümergemeinschaft
  • Sachliche und rechnerische Prüfung der Eingangsrechnungen
  • Fristgerechte Bewirkung von Zahlungen, soweit möglich unter Ausnutzung von Skonto.
  • Kontrolle und Abrechnung von Hausmeister- und Sonderkassen (z.B. für gemeinschaftliche Wascheinrichtungen).
  • Überwachung des Zahlungseingangs der einzelnen Eigentümer und sonstiger Schuldner der Eigentümergemeinschaft
  • Mündelsichere und zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrückstellung

 

 

Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung

  • Aufstellung eines Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes gemäß § 28 Abs. 1 WEG für jeden Abrechnungszeitraum und dessen Versand an alle Eigentümer
  • Abruf der sich aus dem jeweiligen Wirtschaftsplan ergebenden Hausgeldbeträgen
  • Erstellung einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung entsprechenden Gesamt- und Einzelabrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes
  • Versand der Abrechnungsunterlagen zwei Wochen vor Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung und Bereithaltung der Abrechnungsunterlagen zur Einsichtnahme
  • Anforderung von Nachzahlungen / Auszahlungen von Guthaben aus beschlossenen Einzelabrechnungen

 

 

Instandhaltung und Instandsetzung

  • Bei der Veranlassung von laufenden Instandhaltungs- und Instand-setzungsarbeiten obliegen der Verwaltung folgende Arbeiten:
  • Einholung von Kostenvoranschlägen und Vergleichsangeboten
  • Abstimmung der Auftragsvergabe mit dem Verwaltungsbeirat
  • Vergabeverhandlung und Beauftragung
  • Organisation und Koordination der Durchführung der Arbeiten
  • Rechnungsprüfung und –Ausgleich
  • Geltendmachung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungs-ansprüchen.

 

 

Allgemeine Verwaltungstätigkeit

  • Im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit erbringt der Verwalter folgende Leistungen:
  • Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen (Beschlusssammlung, Versammlungsniederschriften, gerichtl. Entscheidungen, Pläne, Schließscheine) sowie der Abrechnungsunterlagen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
  • Allgemeine Aktenführung
  • Erfassung und Pflege der Eigentümerdaten
  • Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal für die Eigentümergemeinschaft (z.B. Hauswart, Hausreinigungskräfte)
  • Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs-, Entsorgungs-, Wartungs-, und sonstigen Dienstleistungsverträgen sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung
  • Abschluss und Kündigung der gemäß Gemeinschaftsordnung, oder den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft abzuschließenden Versicherungen
  • Überwachung der Einhaltung der Hausordnung und Aussprache von Abmahnung gegenüber dem Störer bei Vorliegen schriftlicher und nicht anonymer Beschwerden sowie Unterrichtung der nächsten Eigentümerversammlung, sofern die Abmahnung ohne Erfolg blieb

 

 

Unterstützung des Verwaltungsbeirates

(Sofern es keinen Beirat gibt, kann Anstelle des Beirats auch ein Miteigentümer von der Gemeinschaft gewählt / beauftragt werden)

  • Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat durch
  • Laufende Information des Verwaltungsbeirates über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle
  • Ausarbeitung von Entscheidungsvorschlägen und Einholung der Stellungnahme des Verwaltungsbeirates
  • Teilnahme an einer Sitzung p.a. Sitzungen des Verwaltungsbeirates
  • Unterstützung der Rechnungsprüfung
  • Abstimmung der Terminierung und der Tagesordnung von Eigentümerversammlungen sowie der Entwürfe der Wirtschaftspläne
  • Allgemeine organisatorische Unterstützung des Verwaltungsbeirates

 

GEIGER Hausverwaltungsbüro & Immobilienservice

 

Marktstraße 24

D-74722 Buchen (Odw.)

Telefon 06281 5649-801
Telefax  06281 5649-802

E-Mail info@geiger-im.de

 

 

Wir freuen uns auch auf Ihren Anruf oder Ihren persönlichen

Besuch in unseren Büroräumen.

 

Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 und 17.00 Uhr.

Persönliche Besprechungstermine bieten wir ihnen gerne individuell,

nach Vereinbarung an.

 

 

              

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